Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Tatsächlich reicht auch ein
klar beschrifteter Link. Wichtig ist, dass Verbraucher:innen die Funktion
leicht finden und eindeutig erkennen können.
(...)
Außerdem gilt ein Zwei-Stufen-Verfahren:
- Erster Schritt:
Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucher:innen angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt, etwa mithilfe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.
- Zweiter Schritt:
Hier bestätigen Verbraucher:innen den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie "Widerruf bestätigen".
Anschließend muss das Unternehmen eine
elektronische Eingangsbestätigung schicken, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs.