Wichtige Online Berichte

Nobbi56

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Feb 8, 2022
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Einfluss von Takt und Latenzen bei DDR 5 RAM mit verschiedenen CPUs (AMD mit/ohne 3dV Cache und Intel Arrow Lake):


ACHTUNG: Schnellerer RAM wirkt sich beim Gaming auf die max fps NUR im CPU-Limit aus!

LG N.
 

Nobbi56

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Feb 8, 2022
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Nach einem Windows-Update (z. B., am monatlichen "Patch day") sollte man stets kontrollieren, ob der Grafiktreiber noch aktuell ist oder von Windows "stillschweigend" durch einen älteren erstezt wurde, was offenbar bisher regelmäßig passieren kann:


Zur Kontrolle kann man z. B. das Tool GPU-Z nutzen.

Entsprechend sollte man sich nach einer Erstinstalletion nicht auf die automatische Treiberinstallation von Win verlassen, sondern sowohl Mainboard- als auch Grafik- (und ggf. zusätzliche Geräte-)treiber nur manuell von der jeweiligen Herstellerseite beziehen und installieren, um sicherzustellen, dass man die aktuelle Version auswählt.

LG N.
 

Nobbi56

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Feb 8, 2022
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Was man beim GPU Upgrade eines älteren Systems beachten sollte (Einfluss von PCIe-Bandbreite und VRAM) - Ergänzung zu Beitrag #8:


Fazit/Empfehlung: Wenn es finanziell passt, ist aktuell die Radeon RX 9060XT 16 GB ()! die beste Wahl für ein möglichst günstiges GPU-Upgrade, da sie mit 16 PCIe 5.0 Lanes und 16 GB VRAM die idealen Voraussetzungen für optimale Leistung auch auif älteren Systemen bietet.

LG N.
 
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Nobbi56

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Feb 8, 2022
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Neue Regelungen zum Widerruf von online-Kaufverträgen:

In den öffentlich-rechtlichen Medien wird aktuell über das seit heute (19.06.2026) geltende EU-weite Widerrufsrecht bei online-Käufen berichtet.

In dieser Berichterstattung heißt es u. a., dass die online-Händler verpflichtet seien, eine digitale Schaltfläche ("button" ) auf der Website an gut sichtbarer Stelle zu platzieren, mit dem der Widerruf quasi per Mausklick erklärt werden könne:

Zwei Klicks für den Widerruf​


Stand: 19.06.2026 • 10:37 Uhr

Online-Shops müssen ab sofort einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Damit soll das Widerrufen einer Bestellung oder eines Vertrags online genauso einfach sein wie das Kaufen.

(...)



Kündigung muss per Knopf möglich sein
aus: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/online-widerruf-100.html

Diese Darstellung ist leider falsch bzw. zumindest irreführend!

Denn die korrekte Regelung wird durch die Verbraucherzentrale wie folgt erklärt:

Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Tatsächlich reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist, dass Verbraucher:innen die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können.
(...)

Außerdem gilt ein Zwei-Stufen-Verfahren:
  1. Erster Schritt:
    Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucher:innen angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt, etwa mithilfe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.
  2. Zweiter Schritt:
    Hier bestätigen Verbraucher:innen den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie "Widerruf bestätigen".
Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung schicken, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
aus: https://www.verbraucherzentrale.de/...6-onlinevertraege-einfacher-widerrufen-118449

Das bedeutet: Online-Shop, die keinen Button vorsehen, verstoßen nicht zwingend gegen das neue EU-Recht, es reicht, wenn sie einen gut sichtbaren Link einstellen, der dann auf eine Unterseite führt, mit der der Widerruf ausgelöst werden kann.


Allerdings sind folgende Regelungen unzulässig:

Was ist nicht erlaubt?

  • Der Widerrufsbutton darf grundsätzlich nicht hinter einer Registrierung oder einem Login versteckt sein.
  • Um den Widerruf zu erklären, müssen Verbraucher:innen keine zusätzliche App herunterladen.
  • Der Button darf nicht von Pop-ups oder anderen Elementen verdeckt werden.

Weitergehende infos finden sich auf der oben verlinkten Seite der Verbraucherzentrale.

LG N.