Das stimmt so nicht ganz. Der "Händler" hat das Recht darauf, den Retoureneingang abzuwarten und erst dann ein neues Gerät oder das Geld zu verschicken.
Rechtlich bezüglich Fristen zählt dann aber der Stempel der Post. Der Kunde kann ja nix dafür, wenn die Post unfähig ist und 3 Wochen braucht.