Sorry aber was du hier verbreitest ist leider falsch. Gewährleistung gilt bis zum sog. Gefahrenübergang. Der findet statt wenn dir das Paket übergeben wurde. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr. Wenn du den PC in Betrieb genommen hast bringt dir Gewährleistung rein gar nichts. Es besteht keine Haftung und wenn nach Inbetriebnahme des PCs etwas kaputt geht ist es alleine dein Problem.