wenn ich mich nicht irre, verlängert sich durch einen austausch die Gewährleistung
https://www.hwk-koeln.de/artikel/ne...stungsfrist-nach-nachbesserung-32,0,1102.html
https://www.recht-gehabt.de/ratgebe...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
übrigens du kannst den verkäufer auch bitten dir dein geld wieder zu geben oder dir einen komplett neuen stuhl zu senden, die beseitigung des mangels liegt gewissermaßen in deiner hand
Das Wichtigste in Kürze
Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
Laufen sowohl Gewährleistung als auch eine Garantie noch, kann der Käufer in der Regel wählen, nach welchem System er die Ware reklamieren möchte.
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen, falls Sie Ansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern geltend machen wollen.
Das bedeuten Gewährleistung und Mängelhaftung
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch § 439 und § 476 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Das ist schwierig bis unmöglich. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Da auch das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.